NACHSCHULUNG ASF - AUFBAUSEMINARE

NACHSCHULUNG ASF - AUFBAUSEMINARE

Wer innerhalb der Probezeit mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen (mehr dazu siehe Anlage 12 FeV) auffällig geworden ist, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (Nachschulung) teilnehmen.  Sobald die Aufforderung von der Behörde an euch dazu ergangen ist, könnt ihr euch bei uns dazu anmelden.

Zum Ablauf, Dauer und Kosten:

  1. Aufforderung Behörde: Die Behörde setzt euch eine Frist in ihrem Schreiben. Wenn diese verstreicht, ohne dass ihr die Bescheinigung über das besuchte Seminar vorlegt, droht ein Entzug der Fahrerlaubnis. In Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung möglich, die aber beantragt und genehmigt werden muss.
  2. Vertrag: Nachdem ihr euch gemeldet und einen Platz reserviert habt, schicken wir euch einen Vertrag, den ihr umgehend zusammen mit der Aufforderung der Behörde (Kopie) an uns zurücksenden müsst. Andernfalls müssen wir den Platz wieder für weitere Interessenten freigeben.
  3. Seminarablauf: Der Kurs besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten sowie einer Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Diese Fahrprobe wird am Anfang des Seminars vereinbart und kann an allen Tagen zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfinden. Nur wenn man an allen Teilen anwesend ist und aktiv mitarbeitet, erhält man die Bescheinigung.
  4. Kosten: Die Kursgebühr beträgt 420€ und ist vor Kursbeginn zu entrichten. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
  5. Teilnahmebescheinigung: Ihr erhaltet von uns am letzten Kurstag eine Teilnahmebescheinigung, die ihr selbst bei der für euch zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen müsst. Falls ihr das versäumt, droht ebenfalls ein Entzug der Fahrerlaubnis. 
  6. Termine: Sofern keine aktuellen Termine im folgenden veröffentlicht sind, kontaktiert uns bitte direkt. Dann teilen wir euch gerne die nächsten Termine mit.

Nächste Kurstermine für 2018: auf Anfrage